Die vorliegende Information wird von dem unterzeichnenden Unternehmen, dessen Kontaktdaten im Kopfbereich und unter Punkt 1 aufgeführt sind, als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Videoüberwachungssystem bereitgestellt und entspricht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz («Art. 19 DSG und Art. 13 VDSG»), den Richtlinien des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie den Grundsätzen der Transparenz, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Sicherheit. 1. Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen Der Verantwortliche ist die Person, die die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt und diese nach der Erhebung unter Einhaltung der Grundsätze des nDSG „verwendet“. Im Einzelnen ist der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Caseificio Dimostrativo del Gottardo SA 6780 Airolo, Schweiz Tel. +41 91 869 11 80 Fax +41 91 869 17 30 info@cdga.ch Dieser Information ist ein Anhang beigefügt, der eine vollständige Beschreibung der implementierten Anlagen, der verwendeten Technologie, der Konfiguration, der getroffenen Sicherheitsmassnahmen, der operativen Modalitäten der Verarbeitung, der autorisierten externen Anbieter, der internen mit den Videoaufnahmen befassten Personen sowie eine Folgenabschätzung zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen enthält. 2. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten Die erhobenen personenbezogenen Daten – oder anderweitig im Einklang mit den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beschafften Daten – werden gemäss Art. 5 nDSG und unter Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten verarbeitet. Die über das Videoüberwachungssystem erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten bestehen aus Bildaufnahmen von Kunden, Besuchern, Mitarbeitenden sowie jeder anderen Person (nachfolgend „betroffene Personen“), die in Echtzeit erfasst und von den am Sitz des Verantwortlichen installierten Kameras aufgezeichnet werden. Die Erfassung und Aufzeichnung von Stimmen, Geräuschen und jeglichem anderen „Lärm“ ist ausgeschlossen. 3. Datenschutz – Empfänger der personenbezogenen Daten und Weitergabe Gemäss Art. 6 nDSG ist es zur Gewährleistung einer möglichst korrekten und transparenten Verarbeitung Ihrer Daten erforderlich, dass Sie darüber informiert sind, dass: - Ihre personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen oder von Auftragsbearbeitern im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet und gespeichert werden; die Verarbeitung und Speicherung erfolgt elektronisch auf Servern am Unternehmenssitz.
- Beim Verantwortlichen können Ihre personenbezogenen Daten von ausdrücklich autorisierten Personen entsprechend den organisatorischen Anforderungen des Verantwortlichen und unter vollständiger Einhaltung der Grundsätze des DSG verarbeitet werden.
- Jede Verarbeitung erfolgt gemäss den Bestimmungen der Art. 6 und 8 nDSG sowie unter Anwendung angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen gemäss VDSG Kapitel 1.
- Die Dauer der Verarbeitung wird unter Beachtung der Grundsätze der Rechtmässigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung auf einen Zeitraum beschränkt, der nicht über die Erreichung der Zwecke hinausgeht, für die die Daten erhoben und verarbeitet werden, unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Insbesondere ist der Zugang zu den personenbezogenen Daten („Videoaufnahmen“) ausschliesslich gestattet: a) den internen, vom Verantwortlichen benannten und entsprechend geschulten Mitarbeitenden b) den autorisierten externen Verantwortlichen für Überwachung und/oder Wartung der installierten Anlagen c) den zuständigen Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und/oder Anordnungen öffentlicher Stellen; 4. Zwecke der Verarbeitung und Aufbewahrungsdauer der Daten Die über Videoüberwachungsanlagen aufgezeichneten Bilder werden unter vollständiger Einhaltung des geltenden Schweizer Datenschutzrechts zu folgenden Zwecken, auf folgenden Rechtsgrundlagen und mit folgenden Aufbewahrungsfristen verarbeitet: Pos | ZWECK DER VERARBEITUNG | RECHTSGRUNDLAGE | AUFBEWAHRUNGSDAUER | 1 | Zweck 1: Die Daten werden ausschliesslich zum Schutz von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten sowie Anlagen AUSSERHALB der Käserei verarbeitet. Präventive Abschreckung von Vandalismus, Beschädigungen und Diebstahl sowie Rekonstruktion von Ereignissen. | 7 Tage effektive Aufzeichnung (vorbehaltlich längerer Aufbewahrung, z.B. auf Anfrage von Justiz- oder Polizeibehörden). Nur im Falle eines vermuteten oder offensichtlichen Schadens oder Straftat können auf ausdrücklichen Antrag einer anzeigenden Person die extrahierten Bilder bis maximal 15 Tage aufbewahrt werden, bis sie von der zuständigen Behörde angefordert werden. Nach Ablauf der Fristen werden die Bilder automatisch und unwiderruflich gelöscht. | Rechtsgrundlage: Überwiegendes Interesse des Verantwortlichen | Kategorie der Daten: Videoaufnahmen | 2 | Zweck 2: Gewährleistung der Sicherheit und Unversehrtheit von Mitarbeitenden, Lieferanten und Besuchern. | Rechtsgrundlage: Überwiegendes Interesse des Verantwortlichen | Kategorie der Daten: Videoaufnahmen | 3 | Zweck 3: Verhinderung und Erkennung unbefugter Zutritte zu den Betriebsflächen. | Rechtsgrundlage: Überwiegendes Interesse des Verantwortlichen | Kategorie der Daten: Videoaufnahmen | 4 | Zweck 4: Verarbeitung zu Ermittlungszwecken durch Justiz- oder Polizeibehörden gemäss geltendem Bundesrecht. | Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verpflichtung | Kategorie der Daten: Videoaufnahmen |
Der Arbeitgeber schützt die Gesundheit und Persönlichkeit der Arbeitnehmenden (Art. 328 OR) sowie Art. 30 DSG. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die eingesetzten Systeme in keiner Weise zur Fernüberwachung der Arbeitsleistung von Mitarbeitenden oder anderem Personal verwendet werden. Das System überwacht ausschliesslich das Aussengelände der Käserei.
5. Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland Personenbezogene Daten werden nicht ausserhalb der Schweiz übermittelt. Falls eine Übermittlung ins Ausland erfolgt, geschieht dies gemäss DSG insbesondere auf folgenden Grundlagen: - bei Vorliegen geeigneter Garantien, insbesondere vertraglicher Massnahmen;
- wenn die Verarbeitung direkt mit dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt;
- wenn die Übermittlung innerhalb derselben Unternehmensgruppe erfolgt und angemessene Datenschutzstandards eingehalten werden.
6. Aufbewahrungsfristen Videoaufnahmen werden auf elektronischen Datenträgern nur so lange gespeichert, wie es zur Erreichung der Zwecke erforderlich ist (in der Regel 7 Tage). In besonderen Fällen kann die Frist auf maximal 15 Tage verlängert werden. Danach werden die Daten automatisch überschrieben. 7. Rechte der betroffenen Person Betroffene Personen haben jederzeit das Recht, schriftlich beim Verantwortlichen: - Auskunft über ihre Daten zu verlangen
- Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen
- Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten einzureichen
- der Verarbeitung aus berechtigten Gründen zu widersprechen
Kontakt: info@cdga.ch 8. Gültigkeit und Änderungen Wir behalten uns vor, diese Information jederzeit anzupassen, um sie stets aktuell und gesetzeskonform zu halten. Datum der letzten Aktualisierung: Airolo, 13.04.2026 |